Fragen zur Cybersquatting-Entscheidung über kong.ai

Kong Inc., die KongHQ.com nutzt, gewann ein UDRP-Verfahren gegen kong.ai, nachdem der Inhaber nicht reagiert hatte. Der Schiedsrichter stellte Cybersquatting fest.

Der Artikel stellt dieses Ergebnis in Frage. Archivierte Versionen der Website zeigen ein funktionierendes KI-Unternehmen mit Kundenstimmen, und im WHOIS stand Kong AI als Inhaber, was der Feststellung widerspricht, er sei unter diesem Namen nicht bekannt. Der Autor meint, die Firma habe vielleicht einen Markenanspruch, aber keinen, der zur UDRP passt. Die Lehre für .ai-Inhaber: auf Beschwerden antworten.

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