Rexel.ai muss übertragen werden: WIPO-Panel verwirft die Verteidigung „die KI hat den Namen erfunden“

Im WIPO-Verfahren DAI2026-0073, entschieden am 8. Oktober, ordnete Einzelpanelist Frederick M. Abbott die Übertragung von rexel.ai an den französischen Elektrogroßhändler Rexel Developpement SAS an, der seit 2009 REXEL-Marken hält. Der britische Inhaber, der den Namen am 31. Januar 2026 registriert hatte, argumentierte, ein KI-Tool habe „Rexel“ als Akronym erzeugt und die Behauptung seines Chatbots, zur Rexel-Gruppe zu gehören, sei eine KI-Halluzination gewesen.

Das Panel stellte Bösgläubigkeit fest und machte deutlich, dass der Einsatz von KI keine Verteidigung gegen eine missbräuchliche Registrierung ist. Für .ai-Käufer ist die Lehre einfach: Ein Name, der mit einer etablierten Marke identisch ist, bleibt ein rechtliches Risiko – egal, wer oder was ihn erdacht hat.

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